Die spezielle Kompetenz der Kanzlei gründet sich auf Erfahrung im Baurecht seit 1979. Die Anwälte unserer Kanzlei sind in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts sowie des Vergaberechts umfassend ausgebildet. Wir legen Wert auf kontinuierliche Fortbildung. Auftraggeber aus den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Spezialtiefbau, Rückbau werden von uns in allen baurechtlichen Fragen beraten. Die baubetrieblichen Abläufe und bautechnischen Zusammenhänge sind den Anwälten der Kanzlei bestens vertraut. Dies sichert die erfolgreiche Bearbeitung. Unsere WebAkte vereinfacht die Lösung komplexer und überregionaler/internationaler Aufgaben.